Zweites Kapitel: Namen und Begriffe

Die ersten wirklich als „Bürgerverein“ firmierenden Vereine entstanden 1833 in Bamberg und 1837 in Lübeck. Zu dieser Zeit bestanden der Hamburger Mondschein-Club und andere schon viele Jahre.

Auch in der weiteren Geschichte musste sich ein Verein nicht „Bürgerverein“ nennen, um eindeutig zu diesen zu gehören. Heute noch gibt es traditionsreiche Vereinsnamen, in denen neben dem Begriff „Bürgerverein“ auch der „Heimatverein“, der „Kommunalverein“, der „Einwohnerverein“ und alle denkbaren Kombinationen dieser Bezeichnungen zu finden sind. Natürlich ist – nur zum Beispiel – auch der „Verein der Hamburger“ ein Bürgerverein im eigentlichen Sinn.

Vielfach kam es in der Geschichte vor, dass sich Bürgervereine miteinander verbanden; so entstanden Vereinsnamen mit mehreren Stadtteilen. Auch gründeten sich zum Teil mehrere Vereine in ein und demselben Stadtteil. Und schließlich wurden sogar außerhamburgische, zumeist politisch gleichgesinnte Vereine etwa in die Zentralverbände aufgenommen.

Abzugrenzen sind die Bürgervereine von solchen Zusammenschlüssen, die zwar kommunale Zwecke verfolgen, dies aber in der Hauptsache zum Wohle eines bestimmten Standes tun (Gewerbevereine, berufsständische und gewerkschaftliche Vereinigungen). Auch die Grundeigentümervereine, mit denen zusammen die Bürgervereine der Stadt Hamburg zur Demokratie verhalfen – wie hier natürlich noch zu lesen sein wird –, sind naturgemäß keine Bürgervereine. Gleichwohl verbindet gerade diese Beiden eine traditionsreiche und enge Beziehung zum Wohle der Stadt.

Bürgervereine sind also ursprünglich Zweckvereinigungen zur Wahrung der politischen, kommunalen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen einer Gemeinde oder eines Bezirks einer Gemeinde. Heute spielen daneben auch kulturelle Angebote und die Pflege der Geschichte und Traditionen durch die Bürgervereine eine wichtige Rolle für die Identifikation der Menschen mit ihrem Stadtteil oder der ganzen Stadt.

 

Autor: Michael Weidmann